Die Stiftung beginnt mit einem vergleichsweise kleinen Kapital. Sie ist auf die schrittweise Vergrößerung des Kapitals durch Zustiftungen ausgelegt. Sie wendet sich dabei sowohl an die Mitglieder des FTV 1860 als auch an Freunde und Partner des Vereins.
Mitglieder, die viele Jahre als Kinder und Jugendliche früher selber von der Solidarität der damaligen erwachsenen Mitglieder profitiert und diese Zeit in guter Erinnerung haben, können über eine Zustiftung etwas an die nachwachsenden Generationen zurückgeben.
Zustiftungen haben 3 Vorteile. Einmal sind die Beträge weder nach unten noch nach oben begrenzt. Man kann also schon mit kleinen Beträgen seinen Beitrag leisten. Zum anderen bleibt das Kapital dauerhaft erhalten, da nur die Anlageerlöse (z.B. Zinsen) für die Stiftungszwecke verwendet werden. Die positive Wirkung ist also langfristig gesichert. Drittens sind Zustiftungen steuerlich abzugsfähig.
Die Stiftung wird sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zunächst auf die Vergrößerung des Stiftungskapitals konzentrieren. In dieser Zeit werden noch keine Ausgaben für Stiftungszwecke getätigt.